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   VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14.TR   

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VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14.TR (https://dejure.org/2015,20147)
VG Trier, Entscheidung vom 03.02.2015 - 1 K 2164/14.TR (https://dejure.org/2015,20147)
VG Trier, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 1 K 2164/14.TR (https://dejure.org/2015,20147)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Abgeltung des unionsrechtlichen Mindesturlaubs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Abgeltung des unionsrechtlichen Mindesturlaubs

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 2 C 10/12) ergebe sich, dass nur der unionsrechtlich gewährte Mindesturlaub von 20 Tagen jährlich abzugelten sei.

    Nach Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung des zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbliebenen Resturlaubs, der krankheitsbedingt nicht genommen werden konnte (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, juris; EuGH, Urteil vom 03. Mai 2012 - C-337/10 -, juris).

    Die Richtlinie wurde durch den Mitgliedstaat nicht fristgerecht umgesetzt, die Verpflichtung aus der Richtlinie ist klar und unbedingt und bedarf keines weiteren Ausführungsaktes (stRspr; EuGH, Urteile vom 5. Oktober 2004 - Rs. C-397/01, Pfeiffer - Slg. 2004, I-08835 Rn. 103 m.w.N. und vom 24. Januar 2012 - Rs. C-282/10, Dominguez - ABl EU 2012, Nr. C 73, 2 Rn. 33; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 30 ff., juris).

    Es ist in der Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass auch Beamte Arbeitnehmer im Sinne der RL 2003/88/EG sind (EuGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - Rs. C-52/04 - Slg. 2005, I-7111 Rn. 57 ff.; Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel - BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 11, juris).

    Des Weiteren stellt auch der Eintritt in den Ruhestand eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sinne der Richtlinie dar (EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel - BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 12, juris).

    Danach ist der Urlaubsanspruch "im Verhältnis zur Dauer der Dienstzeit während dieses Jahres" gegeben; nach dem sechsten Erwägungsgrund der RL 2003/88/EG hat diese Richtlinie den Grundsätzen der Internationalen Arbeitsorganisation hinsichtlich der Arbeitszeit Rechnung getragen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 19, juris; betätigt durch BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 2 B 57/13, juris).

    Unerheblich ist, ob es sich dabei um "neuen" oder um "alten", also aus dem vorangegangenen Urlaubsjahr übertragenen Urlaub, gehandelt hat (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 23, juris; betätigt durch BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 2 B 57/13, Rn. 8 juris).

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14
    Nach Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung des zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbliebenen Resturlaubs, der krankheitsbedingt nicht genommen werden konnte (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, juris; EuGH, Urteil vom 03. Mai 2012 - C-337/10 -, juris).

    Es ist in der Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass auch Beamte Arbeitnehmer im Sinne der RL 2003/88/EG sind (EuGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - Rs. C-52/04 - Slg. 2005, I-7111 Rn. 57 ff.; Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel - BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 11, juris).

    Des Weiteren stellt auch der Eintritt in den Ruhestand eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sinne der Richtlinie dar (EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel - BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 12, juris).

  • BVerfG, 15.05.2014 - 2 BvR 324/14

    Zum Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs gem Art 7 Abs 2 der Richtlinie

    Auszug aus VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14
    Diese Auffassung werde auch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 324/14) bestätigt.

    Deshalb sind Urlaubstage, die über den nach Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG unionsrechtlich gewährleisten Mindesturlaub hinausgehen, nicht vom Urlaubsabgeltungsanspruch nach Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG erfasst (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 2 BvR 324/14, Rn. 15, juris).

  • BVerwG, 25.07.2014 - 2 B 57.13

    Anspruch eines in den Ruhestand versetzten Beamten auf finanzielle Abgeltung von

    Auszug aus VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14
    Danach ist der Urlaubsanspruch "im Verhältnis zur Dauer der Dienstzeit während dieses Jahres" gegeben; nach dem sechsten Erwägungsgrund der RL 2003/88/EG hat diese Richtlinie den Grundsätzen der Internationalen Arbeitsorganisation hinsichtlich der Arbeitszeit Rechnung getragen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 19, juris; betätigt durch BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 2 B 57/13, juris).

    Unerheblich ist, ob es sich dabei um "neuen" oder um "alten", also aus dem vorangegangenen Urlaubsjahr übertragenen Urlaub, gehandelt hat (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 23, juris; betätigt durch BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 2 B 57/13, Rn. 8 juris).

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14
    Die Richtlinie wurde durch den Mitgliedstaat nicht fristgerecht umgesetzt, die Verpflichtung aus der Richtlinie ist klar und unbedingt und bedarf keines weiteren Ausführungsaktes (stRspr; EuGH, Urteile vom 5. Oktober 2004 - Rs. C-397/01, Pfeiffer - Slg. 2004, I-08835 Rn. 103 m.w.N. und vom 24. Januar 2012 - Rs. C-282/10, Dominguez - ABl EU 2012, Nr. C 73, 2 Rn. 33; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 30 ff., juris).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-52/04

    Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14
    Es ist in der Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass auch Beamte Arbeitnehmer im Sinne der RL 2003/88/EG sind (EuGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - Rs. C-52/04 - Slg. 2005, I-7111 Rn. 57 ff.; Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel - BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 11, juris).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14
    Die Richtlinie wurde durch den Mitgliedstaat nicht fristgerecht umgesetzt, die Verpflichtung aus der Richtlinie ist klar und unbedingt und bedarf keines weiteren Ausführungsaktes (stRspr; EuGH, Urteile vom 5. Oktober 2004 - Rs. C-397/01, Pfeiffer - Slg. 2004, I-08835 Rn. 103 m.w.N. und vom 24. Januar 2012 - Rs. C-282/10, Dominguez - ABl EU 2012, Nr. C 73, 2 Rn. 33; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 30 ff., juris).
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